Anbieter der Website www.wanderart-pfalz.de ist Frau Tanja Faul, Schulstrasse 7, 66978 Donsieders.
Sämtliche Coachings und sonstige Dienstleistungen der „Wanderart Pfalz” werden unter (ergänzender) Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Mit der (schriftlichen oder mündlichen) Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Klient (Kunde) angenommen. Weitere, insbesondere abweichende Vereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten sind für „Wanderart Pfalz” nur verbindlich, sofern diese schriftlich niedergelegt und von „Wanderart Pfalz” anerkannt sind.
1. Inhalte, Programmpunkte und Gutscheine des Coachingprogramms, die vom Klient nicht innerhalb der im Vertrag vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen wurden, verfallen.
2. „Wanderart Pfalz” erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr vom Klient zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klient. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet „Wanderart Pfalz” kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. „Wanderart Pfalz” garantiert keinen Erfolg. Durch die Absolvierung des Coachingprogramms wird der Klient in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Verkauf unterstützt. Individueller Erfolg hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel auch von der Motivation des Klienten. Der Klient erkennt an, dass „Wanderart Pfalz” keine Erfolgsgarantie abgeben, sowie keine spezifischen Resultate oder zukünftige Einnahmen als Folge des Coachingprogrammes garantieren kann. Der Kunde übernimmt volle Verantwortung für seinen Erfolg.
3. Das Coachingprogramm ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten Psychischen Krankheit. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Coaching basiert auf einer Coach-Klient-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle von „Coaching & Mentoring” klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sonderm die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen soll, Coaching dient dem ‚gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Coaching ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein und mindestens 18 Jahre alt ist.
4. Ein Coaching, insbesondere ein Einzelcoaching, erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. „Wanderart Pfalz” macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. „Wanderart Pfalz” steht dem Kient als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klient geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.
5. „Wanderart Pfalz” ist berechtigt, unterschiedliche geeignete Personen, Hilfskräfte, sachverständige Dritte oder andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.
1. Sofem die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet werden, behält sich „Wanderart Pfalz” das Recht vor, den Kient bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr vom Coachingprogramm auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr hat „Wanderart Pfalz” ein Zurückbehaltungsrecht an allen Inhalten des Coachingprogramms. Zusätzlich behält sich „Wanderart Pfalz” eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
2. Eine nur teilweise Teilnahme bzw. ein vorzeitiges Verlassen des Coachingprogramms berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.
3. Zurückbehaltungsrechte des Klienten werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Klienten ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche von „Wanderart Pfalz” schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Bezüglich sämtlicher übergebener Unterlagen, Materialien, Bücher, Medien (Waren) behält sich „Wanderart Pfalz” das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Kursgebühr vor.
1. Die Informationen und Ratschläge, die im Rahmen des Coachingprogramms, sonstigen Dienstleistungen sowie in allen Dokumentationen erteilt werden, sind durch „Wanderart Pfalz” sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen, Coachingsitzungen und sonstigen Dienstleistungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
2. Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Klienten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „Wanderart Pfalz”, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet „Wanderart Pfalz” nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Klienten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Die Einschränkungen in vorstehenden Absätzen 2 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von „Wanderart Pfalz”, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
1. „Wanderart Pfalz” ist berechtigt, bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten von „Wanderart Pfalz” entstanden sind, vereinbarte Termine zu verschieben. In diesem Fall wird „Wanderart Pfalz” den Klient schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Klient. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.
2. Der Klient ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Coachingsprogramms selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. „Wanderart Pfalz” übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
1. Ist der Klient ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Pirmasens für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Pirmasens.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Stand: 31. Juli 2023